Die Stadt Bad Krozingen hat zwei städtische Grundstücke im Entwicklungsgebiet Kurgarten II an die Siedlungswerk GmbH Wohnungs- und Städtebau aus Stuttgart verkauft. Das Unternehmen plant dort ein sozial gemischtes Quartier mit bezahlbarem Wohnraum. Der Deal wirft Fragen auf: Welche sozialen Quoten sind vertraglich fixiert, und welche Risiken trägt die Kommune?

Das Stuttgarter Siedlungswerk gilt in Baden-Württemberg als erfahrener Akteur im geförderten Wohnungsbau. Im Kurgarten II soll das Unternehmen Wohnungen verschiedener Preissegmente realisieren – von gefördertem Wohnraum bis zu frei finanzierten Einheiten. Konkrete Zahlen zur Aufteilung nennt die Stadt bislang nicht. Kritiker bezahlbarer Wohnraumprojekte fordern verbindliche Quoten: Mindestens 30 Prozent geförderter Wohnraum sollten in Bebauungsplänen festgeschrieben sein, um echte soziale Durchmischung zu garantieren.

Für die Steuerzahler Bad Krozingens stellt sich die Frage nach dem Verkaufspreis. Bei kommunalen Grundstücksverkäufen an Wohnungsbaugesellschaften liegen die Erlöse oft unter dem Marktpreis – ein Instrument, um bezahlbare Mieten zu ermöglichen. Ob die Stadt auf Einnahmen verzichtet hat und in welcher Höhe, bleibt offen. Transparente Grundstücksverträge mit Rückfallklauseln bei Nicht-Realisierung wären hier Standard – fehlen sie, trägt die Kommune das Entwicklungsrisiko allein.

Das Projekt im Kurgarten II reiht sich in eine Serie von Wohnbau-Vorhaben in Baden-Württemberg ein, die auf kommunales Land setzen. Die Strategie: Städte geben Flächen ab, private oder gemeinnützige Bauträger übernehmen Planung, Finanzierung und Bau. Das entlastet die kommunalen Haushalte kurzfristig, birgt aber langfristige Abhängigkeiten. Kommt es zu Verzögerungen oder Insolvenzen, bleiben Infrastrukturkosten und Erschließungslasten oft bei der Stadt hängen.

Die soziale Durchmischung in Neubauquartieren hängt nicht nur von der Wohnungsverteilung ab, sondern auch vom Grundriss-Design und der Fassaden-Gestaltung. Einheitliche Architektur kann helfen, Segregation zu vermeiden – vorausgesetzt, die technische Ausstattung und Raumzuschnitte unterscheiden sich nicht zu stark zwischen geförderten und frei finanzierten Einheiten. Erste Entwürfe oder Nutzungskonzepte für das Kurgarten-II-Projekt liegen noch nicht vor.

Für Architekten und Bauträger in der Region bleibt die Frage nach der Förderkulisse relevant. Projekte mit sozial gemischter Struktur können auf KfW-Bundesmittel und Landesprogramme zugreifen – sofern Energiestandards und Nachhaltigkeitskriterien eingehalten werden. Ob das Siedlungswerk ein Nachhaltigkeits-Zertifikat anstrebt, ist unbekannt. Die Erfahrung zeigt: Ohne klare Zielvorgaben im Kaufvertrag bleibt die soziale Durchmischung oft Lippenbekenntnis.

Bad Krozingens Entscheidung zeigt exemplarisch die Gratwanderung zwischen Wohnraumbeschaffung und fiskalischer Verantwortung. Für andere Kommunen in der Region liefert das Projekt Anschauungsmaterial – positiv wie negativ. Entscheidend wird sein, ob die Stadt vertragliche Kontrollinstrumente und Transparenz gegenüber den Bürgern sicherstellt.

Quellen